SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest NasoCheck Comfort bei Kindern rechtswidrig

DieBasis Burgenlandkreis hat heute alle Institutionen, die Verantwortung für die Durchführung von Covid-19-Schnelltests an Schulen und Kindertagesstätten tragen, sowie das Landesamt für Verbraucherschutz mit der Versendung des Urteils des Verwaltungsgerichts Magdeburg und der Stellungnahme der DGKH darüber in Kenntnis gesetzt, dass die in den Gemeinschaftseinrichtungen im Burgenlandkreis verwendeten NasocheckComfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Firma Lepu Medical rechtswidrig angewandt werden.

Das Gericht stellte bereits im Dezember klar und deutlich, die rechtswidrige Verwendung in Schulen fest. Der Test Nasocheck Comfort ist zur Selbstanwendung von Minderjährigen weder geeignet noch hinreichend durch den Hersteller geprüft. Trotzdem sind sie im Burgenlandkreis bis zum heutigen Tag in Benutzung!

Des weiteren wurde auf die neue Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene hingewiesen, welche explizit das Ende der anlasslosen Massentestung fordert.

Aufgrund dessen fordern wir den sofortigen Stopp der Covid-19-Schnelltests an den Schulen und Kindertagesstätten.

Ihre Inkenntnissetzung werden wir dokumentieren und erwarten umgehendes Handeln. Zudem wird die Korrespondenz mit Ihnen dem Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit* aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) zur Archivierung und späteren Aufarbeitung übergeben.

*Angelehnt an § 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Mit freundlichen Grüßen

stellvertretend

Christine Beutler

Vorstand „dieBasis Burgenlandkreis“

Anlagen: Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg, Stellungnahme der DGKH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert