Antrag auf Informationszugang nach § 1 IZG LSA
Burgenlandkreis
Der Landrat
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Sehr geehrter Herr Landrat,
zu den Darstellungen auf dem Dashboard «Informationssystem zur Corona-Lage» haben wir folgende Fragen:
- Berechnung der Inzidenzen
1.1. Werden zur Berechnung der Inzidenzen auch die positiven Testergebnisse symptomfreier Personen verwendet oder nur diejenigen symptomatischer Fälle?
1.2. Wird bei mehreren positiven Testergebnissen einer Person die Anzahl der positiven Testergebnisse oder die Person gezählt?
1.3. Wird bei der Erfassung der Testergebnisse das Alter der Getesteten mit erfasst?
1.4. Werden PCR-Tests mit einheitlichem Ct-Wert durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem?
Wenn nein, wer bestimmt die jeweils verwendeten Zyklen?
1.5. Wird sicher gestellt, dass trotz zufälliger Anzahl durchgeführter Tests die Angaben zur Inzidenz vergleichbar bleiben?
Wenn ja, wie geschieht dies?
Wenn nicht, warum wird nicht z. B. zusätzlich der Prozentsatz positiver Testergebnisse angegeben, der zwar von der getesteten Population, nicht aber von der Anzahl der Tests abhängig ist? - Differenzierung Geimpft – Ungeimpft
2.1. Wann werden Personen als geimpft gezählt?
- Nach der 2. oder bereits nach der 1. Impfung?
- Sofort, oder erst nach einer bestimmten Frist?
2.2. Wie werden Personen statistisch berücksichtigt, deren Impfstatus unbekannt ist?
2.3. Werden die Kriterien in allen Statistiken (Inzidenz, Impfdurchbrüche, Bettenbelegung Krankenhäuser etc.) in gleicher Art angewendet?
- Bettenbelegung in Krankenhäusern
3.1. Werden alle Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen werden, getestet?
– Wenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob getestet wird?
3.2. Werden Patienten bei positivem Testergebnis unabhängig vom Grund der Aufnahme in ein Krankenhaus als Covid-19-Patienten bewertet?
3.3. Werden bei Verlegungen Patienten eventuell doppelt gezählt?
Wir bitten um zeitnahe Beantwortung bis 30.11.2021.
Vielen Dank
Christine Beutler
Vorstand „dieBasis Burgenlandkreis“
Antwort des Ordnungsamtes des Burgenlandkreisees
(Die eingefügten Antworten werden zur besseren Verdeutlichung kursiv dargestellt.)
Sehr geehrte Frau Beutler,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.11.21 beantworten wir diese jeweils zu den Fragen wie folgt:
- Berechnung der Inzidenzen
1.1. Werden zur Berechnung der Inzidenzen auch die positiven Testergebnisse symptomfreier Personen verwendet oder nur diejenigen symptomatischer Fälle?
Meldepflichtig sind gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Verdacht auf eine Erkrankung, eine Erkrankung und der Tod in Bezug auf COVID-19 sowie der Nachweis des Erregers SARS-CoV-2, soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Zur Berechnung der 7-Tages-Inzidenz werden nur COVID-19-Fälle veröffentlicht, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) oder Erregerisolierung vorliegt (unabhängig vom klinischen Bild). Werden im Laufe der Infektion mehrere Laboruntersuchungen durchgeführt, werden diese an das Gesundheitsamt gemeldet und dort zu einem COVID-19-Fall zusammengefasst.
1.2. Wird bei mehreren positiven Testergebnissen einer Person die Anzahl der positiven Testergebnisse oder die Person gezählt?
Siehe Pkt. 1.1
Werden im Laufe der Infektion mehrere Laboruntersuchungen durchgeführt, werden diese an das Gesundheitsamt gemeldet und dort zu einem COVID-19-Fall zusammengefasst.
1.3. Wird bei der Erfassung der Testergebnisse das Alter der Getesteten mit erfasst?
Welche Daten erfasst werden, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Dazu gehört auch das Alter der betroffenen Person.
1.4. Werden PCR-Tests mit einheitlichem Ct-Wert durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem?
Wenn nein, wer bestimmt die jeweils verwendeten Zyklen?
Das Gesundheitsamt kann hierzu keine Angaben machen, da dies in der Zuständigkeit des jeweiligen Labors liegt.
1.5. Wird sicher gestellt, dass trotz zufälliger Anzahl durchgeführter Tests die Angaben zur Inzidenz vergleichbar bleiben?
Die Berechnung der 7-Tages-Inzidenz erfolgt analog der bundesweiten Berechnung gemäß der Vorgaben des Robert-Koch Institutes.
Wenn ja, wie geschieht dies?
Wenn nicht, warum wird nicht z. B. zusätzlich der Prozentsatz positiver Testergebnisse angegeben, der zwar von der getesteten Population, nicht aber von der Anzahl der Tests abhängig ist?
- Differenzierung Geimpft – Ungeimpft
2.1. Wann werden Personen als geimpft gezählt?
Nach der 2. oder bereits nach der 1. Impfung?
Sofort, oder erst nach einer bestimmten Frist?
Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben. Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Diesen Status erlangt man 14 Tage nach Vollendung der Impfserie.
2.2. Wie werden Personen statistisch berücksichtigt, deren Impfstatus unbekannt ist?
Personen mit unbekanntem Impfstatus werden in der Statistik als solche geführt.
2.3. Werden die Kriterien in allen Statistiken (Inzidenz, Impfdurchbrüche, Bettenbelegung Krankenhäuser etc.) in gleicher Art angewendet?
ja
- Bettenbelegung in Krankenhäusern
3.1. Werden alle Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen werden, getestet?
Dies obliegt den Krankenhäusern und den jeweils gültigen Hygienevorgaben
Wenn nein, nach welchen Kriterien wird entschieden, ob getestet wird?
3.2. Werden Patienten bei positivem Testergebnis unabhängig vom Grund der Aufnahme in ein Krankenhaus als Covid-19-Patienten bewertet?
Bei der unter Pkt. 3 genannten Bettenbelegung ja, jedoch nicht zur Berechnung der Hospitaliserungsinzidenz.
3.3. Werden bei Verlegungen Patienten eventuell doppelt gezählt?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXXXX
Amtsleiter
Burgenlandkreis
Rechts- und Ordnungsamt
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg
Tel.: 03445 73-1720
Fax: 03445 73-1722
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